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Sepsiskodierung

Aktuelle Kodierrichtlinien

Warum eine SEPSIS codieren?

Das deutsche Krankenhausentgeltsystem DRG (Diagnosis Related Groups) ist ein pauschaliertes Entgeltsystem. Es vergütet den mittleren Aufwand eines Krankenhauses für die spezifische Behandlung einer Grundkrankheit. Weniger komplizierte oder aufwändigere Fälle werden mit komplexeren Verläufen dann zu Fallpauschalen zusammengelegt, wenn insgesamt eine Kostenhomogenität erkennbar ist. So mitteln sich Kosten und Aufwand für alle Fälle zusammen im Schnitt wieder heraus. Die schwere Sepsis und der septische Schock sind nach Auffassung der Deutschen Sepsis-Gesellschaft e.V. jedoch Krankheitsbilder, welche in der Vergangenheit nicht kostenadäquat abgebildet und somit vergütet waren.

Warum eine Sepsis KORREKT codieren?

Damit das InEK die Daten umfassend und einheitlich auswerten kann, hat es Regeln herausgegeben. Diese „Deutschen Kodierrichtlinien“ sollen zur höchstmöglichen Datenqualität führen. So kann eine Analyse der diagnosebezogenen Kosten z.B. für Sepsis erfolgen. Da die Analyse darauf aufbauen wird, daß ein SIRS infektiöser Genese als o.g. ICD-10-GM-Schlüssel angegeben wird, ist dann eine Kostenzuordnung möglich. Bei dem SIRS infektiöser Genese steht als Primärcode im ICD-10-GM der Sepsis- oder Erregerbezug, beim SIRS nicht-infektiöser Genese hingegen die Ätiologie. Beim SIRS infektiöser Genese wird der Ausgangspunkt in der Regel als (weitere) Nebendiagnose angegeben.

Kodierung mit ICD-10 und DKR

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI, Köln) hat auf einen entsprechenden Antrag der Deutschen Sepsis-Gesellschaft und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) für 2005 erstmals Zusatzschlüssel amtlich zur verpflichtenden Nutzung erklärt, die den Symptomkomplex SIRS codierbar machen. Die letzte Änderung wurde diesbezüglich 2007 gemacht. In den Deutschen Kodierrichtlinien heißt es zu Sepsis und SIRS: “Dabei ist zunächst ein Kode für die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von einem Kode aus R65.−! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom (SIRS). Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.”

Begründung für die Schärfung der Definition

Durch die Definition des Schlüssels R65.0 ! als Sekundärcode für einen Primärcode „Sepsis“ konnte potentiell jeder Patient, der mit einer einfachen Infektion aufgenommen wurde und die niedrigen Definitions-„Hürden“ der bisherigen Definition erfüllt hatte, aus der Organ-Infektions-DRG in die höher bewertete „Sepsis“-DRG umgruppiert werden. Somit wurde die ehemals teurer kalkulierte Sepsis-DRG mit Fällen einfacherer Organinfektionen angesteuert – die minder aufwandstark waren – jedoch jetzt einen ungerechtfertigt hohen DRG-Erlös brachten. Die Gefahr, dass durch die Kostenträgerrechnung die Sepsis-DRG mit den aufwandstärkeren Fällen – „verdünnt“ mit den aufwandschwächeren Fällen der Organinfektionen – abgewertet wird, stand im Raum. So musste ein eindeutiger Trenner geschaffen werden, der die Aufwandschwere auch anhand operationalisierbarer medizinischer Definitionen des Erkrankungsschweregrades differenziert:

  • Patienten mit noch lokal begrenzter Organinfektion (z.B. Bronchitis, Harnwegsinfekt etc.) ohne SIRS-Kriterien werden weiterhin über die entsprechende Hauptdiagnose in die DRGs für die jeweiligen Organinfektionen gruppiert.
  • Patienten, bei denen jedoch SIRS – Kriterien vorliegen und Blutkulturen durchgeführt werden mussten , werden über die geänderte Hauptdiagnose „Sepsis“ dann in die aufwandstärker kalkulierte „Sepsis-DRG“ eingeordnet (R65.0 !).
  • Patienten mit Organkomplikationen in Folge der Sepsis (R.65.1!), welche in der Regel intensivmedizinisch behandelt werden müssen, werden ohnehin über die Beatmungsdauer und die Intensiv-Aufwandschwerepunkte in die Langzeit-Intensiv-DRGs umsortiert.

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